Servicegebiet – Mautpflichtige Strecken

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Karte der mautpflichtigen Strecken in Österreich
Vereinfachte Darstellung der mautpflichtigen Strecken in Österreich.

Mautpflichtiges Netz in Österreich

Das mautpflichtige Netz der ASFINAG umfasst rund 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen in ganz Österreich. Die Mautpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Auf Bundes- und Landesstraßen (B- und L-Netz) gilt keine Vignettenpflicht.

Regionale Besonderheiten nach Bundesland

Wien

In Wien selbst gibt es keine mautpflichtigen Autobahnen innerhalb des Stadtgebiets. Die Stadtautobahn (A23, Südosttangente) ist jedoch mautpflichtig und eine der meistbefahrenen Strecken Österreichs. Besonderheit: Die A22 (Donauuferautobahn) ist ebenfalls vignettenpflichtig.

Niederösterreich

Niederösterreich verfügt über ein dichtes Autobahnnetz, darunter A1 (Westautobahn), A2 (Südautobahn) und A21 (Wiener Außenring). Keine Sondermautstrecken, aber Tunnelabschnitte auf der A21 (Tunnel Lainzer) erfordern keine Zusatzmaut.

Steiermark

Die A2 führt durch die Steiermark bis zur Grenze nach Slowenien. Der Gleinalm-Tunnel auf der A9 (Pyhrn Autobahn) und der Bosruck-Tunnel erfordern Sondermaut. Besonderheit: Auf der S35 (Brucker Schnellstraße) gilt Vignettenpflicht.

Tirol

Tirol hat die höchste Dichte an Sondermautstrecken. Die Brennerautobahn (A13) erfordert Sondermaut. Der Arlbergtunnel (A14) ist ebenfalls sondermautpflichtig. Die Inntalautobahn (A12) ist vignettenpflichtig ohne Sondermaut.

Salzburg

Die A1 (Westautobahn) und A10 (Tauernautobahn) führen durch Salzburg. Der Katschberg-Tunnel und der Tauerntunnel auf der A10 erfordern Sondermaut. Die S1 (Salzburger Stadtautobahn) ist vignettenpflichtig.

Kärnten

Der Karawankentunnel (A11) an der Grenze zu Slowenien erfordert Sondermaut. Die A2 (Südautobahn) und A9 (Pyhrn Autobahn) sind vignettenpflichtig. Besonderheit: Auf der A11 gilt österreichisch-slowenische Mautregelung.

Oberösterreich, Vorarlberg, Burgenland

Oberösterreich: A1 (Westautobahn) und A8 (Innkreisautobahn) sind vignettenpflichtig. Vorarlberg: A14 (Rheintalautobahn) und der Arlbergtunnel (Sondermaut). Burgenland: A2 und S31 (Burgenland Schnellstraße) sind vignettenpflichtig, keine Sondermautstrecken.

Nicht mautpflichtige Strecken

  • Alle Bundesstraßen (B-Netz) – z.B. B1, B17, B20
  • Alle Landesstraßen (L-Netz)
  • Gemeindestraßen und Stadtstraßen
  • Privatstraßen (außer mit eigenem Mautsystem)
  • Großglockner Hochalpenstraße (eigenes Mautsystem, kein Vignettennetz)
  • Felbertauernstraße (eigenes Mautsystem)
  • Silvretta Hochalpenstraße (Saisonmaut, kein ASFINAG-Netz)